Ich möchte mich verändern
Sie möchten Ihre Immobilie, egal ob Grundstück, Haus oder Condo, verkaufen? Dann lassen Sie sich bitte helfen, denn mit Verkauf sind eben so viele Regeln verbunden wie mit dem Kaufen.
Listing - warum Makler?
Nur in Zusammenarbeit mit einem Makler können Sie Ihr Objekt in das landesweite Makler-Such-System aufnehmen lassen. Die meisten anderen Suchsysteme speisen ihre Seiten ebenfalls aus dieser Quelle. Wenn Sie also alle Interessenten erreichen wollen, lassen Sie sich helfen, auch wenn es Geld kostet. Sie erreichen in Zusammenarbeit mit einem Makler nicht nur die meisten Interessenten, sondern erhalten auch Hilfe bei der professionellen Abwicklung. Da es landesüblich ist, als Käufer die Dienste eines Maklers in Anspruch zu nehmen, um nicht selbst verhandeln zu müssen, werden Sie nicht darum herumkommen, sich auch selbst von einem Makler vertreten zu lassen. Insbesondere wenn Ihr Kaufinteressent das Objekt finanzieren möchte, oder wenn er Ausländer ist, brauchen Sie die Unterstützung eines Maklers - oder zumindest eines Rechtsanwaltes.
Listing-Agreement
Die Maklerorganisation hat für alle Vorgänge geeignete Formulare. Keine Haken und Ösen, einfach Standard-Formulare. Das Listing-Agreement sichert Sie dahingehend ab, dass Sie professionell vertreten werden und Ihr Makler den besten Preis für Sie erzielt. Ferner stehen darin alle Kosten, die im Falle der erfolgreichen Verkaufs von Ihnen zu tragen sind. Leider treffen Sie im Falle des Verkaufes fast die gesamten Abwicklungskosten. Daher lassen Sie sich von Ihrem Makler alle Kosten genau aufschlüsseln, bevor Sie den Verkaufspreis definieren. Natürlich bestimmt der Markt den Preis, doch sollten Sie stets wissen, was vom Verkaufserlös auch wirklich bei Ihnen landet.
Üblicherweise werden für das Listing 6 % Maklerprovision vereinbart - diese Provision teilen sich der Verkäufermakler und der Käufermakler. Dieses System garantiert, dass beide Seiten nach bestem Wissen und Gewissen vertreten werden. Nur so können Sie Ihr Objekt bestmöglich auf den Markt - also in das floridaweite Listingsystem geben.
Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte
Legen Sie Wert darauf, dass Ihre Immobilie den optimalen Eindruck vermittelt. Hier sind Sie ebenso gefordert wie Ihr Makler. Bevor die Bilder gemacht werden, versuchen Sie die größtmögliche Ordnung und Ruhe in das Objekt zu bekommen. Ein bisschen Dekoration ist hübsch, doch eben in Maßen. Da darf z. B. auch der Tisch gedeckt oder das Bad für einen ankommenden Gast gerichtet sein. Am besten ist es, wenn Ihr Makler sich auf Home Staging versteht und für die Bilder entweder selbst ein professionelles Equipment zu bieten hat oder eben einen Fotografen engagiert. Der erste Eindruck zählt und den gibt es eben über gute Fotos.
Uncle Sam greift zu
Wenn Sie als Nicht-Amerikaner eine Immobilie verkaufen, fällt Ihr Verkauf unter die sogenannte FIRPTA-Regel. Das bedeuted für den Verkäufer und für den Käufer ein besonderes Prozedere, in das stets ein Steuerberater zu involvieren ist. Sollten Sie noch keine US-Steuernummer (ITIN) haben, beantragen Sie diese am besten sobald Sie Ihr Objekt auf den Markt geben. Generell wird von Ihrem Verkaufserlös eine pauschale Steuer von 15 % einbehalten, die Sie jedoch teilweise über die Steuererklärung zurück erhalten. Das Interessante an dieser Sache ist, dass Ihr Käufer für diese Steuer haftet. Denn das Finanzamt geht davon aus, dass sich der Ausländer aus dem Staub macht und deshalb nennt er den Käufer seinen "Agenten" in Sachen Steuereintreibung. Für den Käufer keine prickelnde Situation, es sei denn, die Title-Agency macht einen ordentlichen Job und behält die 15 % ein. Wenn Sie nicht ewig auf die Rückzahlung dieses Einbehaltes warten wollen - auch in USA ist man mit Rückzahlungen eher zögerlich - haben Sie die Möglichkeit, über den Steuerberater ein sogenanntes Withholding-Certificate zu beantragen. Damit bleiben die 15 % bei der Title-Company auf dem Treuhandkonto bis das Finanzamt der reduzierten Steuerschuld zugestimmt hat. Besprechen Sie diese Dinge mit Ihrem Makler und mit Ihrem Steuerberater in USA. Nicht jeder Steuerberater ist auf diesen Fall vorbereitet, daher ist es gut, sich entsprechenden Rat von einem Makler mit internationaler Klientel zu holen.