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Was Käufer jetzt wissen müssen

Das Buyer-Broker-Agreement in Florida: Ab sofort gesetzlich vorgeschrieben

Ab August ändern sich die gesetzlichen Regelungen im Makler-Business in Florida. Ab dann ist es Vorschrift, dass der Käufer mit seinem Makler eine schrifliche Vereinbung unterzeichnet und eine Provision für den Erfolgsfall vereinbart. Das Dokument heißt Buyer-Broker-Agreement und sichert den Käufer und den Makler in gleicher Weise ab.



Was ist ein Buyer-Broker-Agreement?

Ein Buyer-Broker-Agreement ist ein Vertrag zwischen einem Immobilienkäufer und einem Makler. Der Vertrag legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Maklers fest und definiert die Art der Beziehung zwischen den beiden Parteien.

Vorteile eines Buyer-Broker-Agreements

  1. Vertretung der Interessen des Käufers: Der Makler ist verpflichtet, im besten Interesse des Käufers zu handeln, einschließlich der Verhandlung von Preisen und der Prüfung von Immobilienangeboten.

  2. Exklusive Unterstützung: Mit einem exklusiven Buyer-Broker-Agreement hat der Käufer die volle Aufmerksamkeit und Unterstützung des Maklers, was oft zu besseren Ergebnissen führt.

  3. Marktkenntnis: Ein erfahrener Makler kennt den lokalen Immobilienmarkt und kann den Käufer über aktuelle Trends, Preise und Verfügbarkeiten informieren.

  4. Rechtliche Unterstützung: Der Makler kann den Käufer durch den gesamten Kaufprozess begleiten und bei rechtlichen Fragen und Dokumentationen unterstützen.

Wichtige Überlegungen

  • Vertragslaufzeit: Achten Sie auf die Dauer des Vertrags und stellen Sie sicher, dass er flexibel genug ist, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.

  • Vergütung: Klären Sie, wie der Makler vergütet wird. Sofern von Seiten des Verkäufers eine Provision für den Käufermakler angeboten wird, wird diese mit der vereinbarten Provision verrechnet.

  • Beendigung des Vertrags: Verstehen Sie die Bedingungen, unter denen der Vertrag vorzeitig beendet werden kann, falls die Zusammenarbeit nicht wie erwartet verläuft.

Fazit

Ein Buyer-Broker-Agreement ist ab sofort gesetzlich vorgeschrieben. Es muss unterschrieben sein, bevor ein Showing stattfindet. Zeigt ein Makler ein Objekt ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer, verstößt er gegen geltendes Recht und kann dafür bestraft werden. Für den Immobilienkäufer stellt das Agreement sicher, dass Sie einen erfahrenen und engagierten Partner an Ihrer Seite haben, der Ihre Interessen vertritt und Ihnen dabei hilft, die richtige Immobilie zu finden.

 

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